Friedhofsgebührensatzung

Aufgrund der §§ 4, 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 05.Oktober 1993 (GVbl LSA Nr. 43 Seite 568) in der derzeit geltenden Fassung und der §§ 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes vom 13.12.1996 (GVBl. LSA Seite 405) - in der jeweils geltenden Fassung - hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 21.10.2010 folgende Änderungssatzung beschlossen:

Artikel 1

                                                                                                  

Artikel 2

Inkrafttreten

Die 5. Änderungssatzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren des städtischen Friedhofes  - Friedhofsgebührensatzung -  tritt am 01.01.2011  in Kraft . Gleichzeitig treten abweichende Regelungen der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Halberstadt außer Kraft