2. Überlassung von Grabstätten
2.1. Erdbestattungen
2.1.1. Einzelgrabstätten auf 20 Jahre Liegezeit 1.286,00
2.1.2. Doppelgrabstätten auf 20 Jahre Liegezeit 1.917,00
2.1.3. Reihengrabstätten auf 20 Jahre Liegezeit 1.286,00
2.1.4. Rasengrabstätten auf 20 Jahre Liegezeit 1.818,00
2.1.5. Kinderrasengrabstätten für Kinder bis 5 Jahre auf 15 Jahre Liegezeit 834,00
2.2. Urnenbestattung
2.2.1. Urnenwahlgrabstätten auf 30 Jahre Liegezeit 647,00
2.2.2. Urnenreihengrabstätten auf 20 Jahre Liegezeit 493,00
2.2.3. Urnengemeinschaftsanlagen
2.2.3.1 Park 5 auf 15 Jahre Liegezeit 962,00
2.2.3.2 Park 17 auf 15 Jahre Liegezeit 892,00
2.2.3.3 Park 19 auf 15 Jahre Liegezeit 716,00
3. Die Verlängerung des Nutzungsrechtes an Grabstätten
3.1. Einzelgrabstätten pro Jahr 64,00
3.1. Doppelgrabstätten pro Jahr 96,00
3.2. Urnenwahlgrabstätten pro Jahr 22,00
4. Herstellung von Grabstätten (inkl. Kranzwagen)
4.1. Erdbeisetzung mit Erstformung
4.1.1. für Erwachsene 328,00
4.1.2. für Kinder bis 5 Jahre 197,00
4.2. Urnenbeisetzungen
131,00
4.3. Urnenausbettungen mit Versand
4.3.1. Urnenausbettungen mit Versand aus Erdgrabstellen 273,00
4.3.2. Urnenausbettungen mit Versand aus Urnengrabstellen 136,00
4.4. Urnenumbettungen innerhalb des Friedhofes
4.4.1. Urnenumbettungen aus Erdgrabstätten 182,00
4.4.2. Urnenumbettungen aus Urnengrabstätten 91,00
4.4.3. Umbettungen von Erdbeisetzungen anfallenden Kosten
5. Feierhalle
5.1. Benutzung der Feierhalle mit Feier (einschl. musikal. Umrahmung) 302,00
5.2. Benutzung der Feierhalle ohne Feier 151,00
6. Kühlzelle je angefangenen Tag 29,00
7. Nutzung des Schauraumes je angefangene Stunde gültiger Stundensatz
8. Träger
8.1. bei Urnenbeisetzungen 58,00
8.2. bei Erdbeisetzungen 232,00
8.3. bei Kinderbeisetzungen bis 5 Jahre 116,00
8.4. bei Trauerfeiern ohne sofortige Beisetzung 46,00
9. Einebnung von Grabstätten
9.1. Einebnung von Einzelgrabstätten 83,00
9.2. Einebnung von Doppelgrabstätten 166,00
9.3. Einebnung von Urnengrabstätten 41,00
10. Grabmalgebühren für Grabmale und Grabeinfassungen
Grabmalgebühren - Erteilung einer Aufstellungsgenehmigung für ein Grabmal, eine Steineinfassung oder Gedenkplatte. Die Verwaltungsgebühr umfasst die Prüfung des Antrages gemäß der Friedhofsordnung.
10.1. Einzelgrabstätten mit Einfassung 77,00
10.2. Einzelgrabstätten ohne Einfassung 46,00
10.3. Einzelgrabstätten nur Einfassung 38,00
10.4. Doppelgrabstätten mit Einfassung 102,00
10.5. Doppelgrabstätten ohne Einfassung 64,00
10.6. Doppelgrabstätten nur Einfassung 48,00
10.7. Urnengrabstätten mit Einfassung 61,00
10.8. Urnengrabstätten ohne Einfassung 36,00
10.9. Urnengrabstätten nur Einfassung 26,00
10.10. Liegeplatte 40 x 40 cm 26,00
10.11. Liegeplatte 80 x 80 cm 36,00
10.12. Genehmigung zur Änderung von Grabmalen nach vorherigem schriftlichen Antrag
10,00
10.13. festverankerte Lichter, Vasen u.ä. auf der Grabstelle (Kreuze werden wie Denkmäler berechnet)
15,00
11. Beräumung von Grabmalen, Einfassungen und anderen baulichen Anlagen nach Ablauf der Liegezeit
11.1. Einzelgrabstätten mit Einfassung und Denkmal 186,00
11.2. Einzelgrabstätten nur Denkmal oder nur Einfassung 124,00
11.3. Doppelgrabstätten mit Einfassung und Denkmal 332,00
11.4. Doppelgrabstätten nur Einfassung oder nur Denkmal 207,00
11.5. Urnengrabstätten mit Einfassung und Denkmal 124,00
11.6. Urnengrabstätten nur Einfassung oder nur Denkmal 83,00
12. Zusätzliche Arbeiten
Bei zusätzlichen Arbeiten durch die Friedhofsverwaltung werden die gültigen
Stundensätze weiterberechnet.
Stadt Halberstadt
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